Rettungsschirm für gemeinnützige Träger in Brandenburg beschlossen

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) sowie das Finanzministerium des Landes Brandenburg haben einen Rettungsschirm für gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe, von Bildungseinrichtungen und für Sportvereine beschlossen. Ihnen stellt die Landesregierung für drei Monate insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Sie will damit die Finanzierungslücke schließen, die sich bei den Trägern der verschiedenen Einrichtungen aus der Differenz zwischen den laufenden Kosten für den Notbetrieb und allen derzeit verfügbaren Einnahmen ergibt. Die Soforthilfe wird einmalig als Festbetrag für drei Monate ab dem Monat der Antragsstellung gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antragsteller muss allerdings versichern, dass er durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und seine laufenden Einnahmen voraussichtlich nicht seine Betriebskosten in den drei Monaten ab dem 18. März 2020 decken werden. Ob ein entsprechender Antrag zu stellen ist, sollte vom jeweiligen Träger gründlich geprüft werden. Antragsberechtigt sind unter anderem Träger von Jugendherbergen, Träger von Einrichtungen der Jugend- oder Jugendsozialarbeit, Mitglieder des Landessportbundes, aber auch gemeinnützige Sportvereine, die kein Mitglied sind, aber auch überregional wirksame Erholungsreinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Träger in Brandenburg ansässig ist.

Ansprechpartner für Fragen des Kitarechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Rechtsanwältin Franziska Wilke.

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