Potsdam wird die Rückzahlung anteiliger Kita-Beiträge übernehmen, die Eltern von ca. 18.000 Kindern in den Jahren 2015 bis 2018 rechtswidrig zuviel zahlen mussten. Das hat die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt am 14.01.2019 mehrheitlich entschieden und damit den Weg für eine Rückabwicklung von mehr als 20 Millionen Euro freigemacht.
Obwohl Potsdam keine eigenen Kindertagesstätten betreibt, durften die freien Träger in ihren Kindertagesstätten Elternbeiträge nur nach einer stadtweit einheitlichen Kita-Elternbeitragstabelle erheben. In der ab 01.01.2016 geltenden Kita-Satzung vom 09.09.2015 wurden dazu erneut Elternbeiträge auch für Ausgaben der Träger kalkuliert, die bereits durch Landeszuschüsse an die Stadt für Kosten des Erzieherpersonals gedeckt waren. Dies beanstandete ein von DOMBERT Rechtsanwälte vertretener Kita-Träger mit einem Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Nachdem der neu gegründete Elternbeirat der Landeshauptstadt Potsdam 2017 Einsicht in die Verfahrensakten nahm und kommunalpolitische Nachfragen die Aufmerksamkeit auf das Thema lenkten, diskutierten das Jugendamt und die Ratsfraktionen mit Träger- und Elternvertretern zwischen Dezember 2017 und Juni 2018, in welcher Weise und Höhe die rechtswidrig berechneten Elternbeiträge rückabgewickelt werden. Anschließend ließen die Stadtverordneten durch umfangreiche Prüfaufträge Alternativen durchrechnen. Die Elternvertreter versuchten in einem Mediationsverfahren, zusätzliche Kalkulationsfehler einzubeziehen. Über den seit November 2018 vorliegenden Rückzahlungsvorschlag entschied die Stadtverordnetenversammlung jetzt in einer Sondersitzung, nachdem im Dezember ein Gericht den Träger einer Kindertagesstätte zur Rückzahlung der zuviel erhobenen Elternbeiträge verurteilt hatte und daraufhin mehrere Kita-Träger wegen möglicher gerichtlicher Rückforderungsstreitigkeiten Existenzängste plagten.
„Mit der Rückzahlung der Elternbeiträge übernehmen die Stadtverordneten die Verantwortung und bemühen sich um Wiedergutmachung für die jahrelange Mehrbelastung der Eltern“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, der über 20 Kita-Träger in den Verhandlungen vertreten hat. „Auch wenn noch Einzelfragen offen sind, werden die Kita-Träger eine zügige und unbürokratische Rückabwicklung unterstützen.“
Ansprechpartner für das Bildungsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Schulte zu Sodingen.
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