Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat das Repowering von Windenergieanlagen erleichtert. Nach dem neuen Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt, das seit dem 9.11.2017 in Kraft ist, können Betreiber alte Windenergieanlagen (WEA), die sich außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten befinden, künftig im Verhältnis 1:1 durch neue Anlagen in Vorrang- und Eignungsgebieten ersetzen. Dabei muss sich die repowerte Altanlage lediglich innerhalb von Sachsen-Anhalt befinden. Zudem ist die Anerkennungsfrist vom Abbau der alten Anlagen bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage auf fünf Jahre erhöht worden. Bei Anlagen, die repowert werden und die sich innerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten befinden, gilt wie bisher das Verhältnis 2 (alte) zu 1 (neue WEA). Der räumliche Bezug ist allerdings auf die angrenzenden Landkreise bzw. kreisfreien Städte erweitert worden.
Der Gesetzgeber hat die Erweiterung der Anerkennung für den Abbau von Altanlagen im Rahmen des Repowering damit begründet, dass die Suche nach geeigneten Standorten in Vorrang- und Eignungsgebieten erleichtert werden soll und ausreichend Kapazitäten für das Repowering in diesen Gebieten zur Verfügung stehen. Interessant sind die Neuerungen vor allem auch mit Blick auf die in § 6 Abs. 8 Satz 3 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt vorgesehene Verkürzung der Abstandsflächen. Der gesetzliche Regelabstand bei Windenergieanlagen ist in Sachsen-Anhalt mit 1 H, das heißt Gesamthöhe der Anlage, sehr groß. Das führt in der Praxis zu großen Schwierigkeiten bei der Grundstückssicherung beziehungsweise bei der Projektierung von Windenergieanlagen. Werden Altanlagen entsprechend der vorgesehenen Neuregelung repowert, verkürzt sich die einzuhaltende Abstandsfläche auf 0,4 H. „Die neue Repowering-Regelung erleichtert daher die Planung von neuen Windenergiestandorten deutlich“, meint Rechtsanwalt Geßner. Projektierer sind gut beraten, sich frühzeitig die Repowering-Rechte für Altanlagen durch Optionsverträge zu sichern.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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