Schiedsgutachten soll Konflikte um Kreisumlage beseitigen

Ein Landkreis und verschiedene kreisangehörige Gemeinden haben neue Wege beschritten, um ihre Konflikte mit der Kreisumlage zu bereinigen. Anstelle einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben sie DOMBERT Rechtsanwälte damit beauftragt, als Schiedsgutachter verschiedene Fragen für die beteiligten Körperschaften zu klären und die einvernehmliche Grundlage für die zukünftige Ermittlung und Erhebung der Kreisumlage zu schaffen.

Für rechtliche Unsicherheiten hat unter anderem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesorgt, in dem der 8. Senat neben inhaltlichen Maßgaben auch verfahrensrechtliche Leitlinien für die Kreisumlageerhebung formuliert hatte (Az.: 8 C 1/12 vom 31.1.2013). Danach müssen Landkreise auch die finanziellen Interessen der kreisangehörigen Gemeinden respektieren. Der Kreis ist verpflichtet, nicht nur den eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und seine Entscheidungen in geeigneter Form offen zu legen, um den Gemeinden und gegebenenfalls den Gerichten eine Überprüfung zu ermöglichen. Was diese Anforderungen in der praktischen Umsetzung und in der Handhabung für Landkreise und Gemeinden bedeuten, ist Gegenstand des ausführlichen Schiedsgutachtens, das von den Rechtsanwälten Prof. Dr. Matthias Dombert und Dr. Susanne Weber erarbeitet worden ist und den Auftraggebern geraden in diesen Tagen vorgelegt wurde.

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