Schloss Diedersdorf: Entschädigungsforderung bleibt erfolglos

Auch in der zweiten Instanz hat der Eigentümer der bekannten Eventlocation Schloss Diedersdorf im Landkreis Teltow-Fläming eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies jetzt seine Klage im Berufungsverfahren ab und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Potsdam (Az.: 2 U 13/21 vom 01.06.2021). Danach muss das Land Brandenburg, das in dieser Angelegenheit von Rechtsanwalt Maximilian Dombert vertreten wird, dem Gastronomen keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zahlen (Az.: 4 O 146/20 vom 24.02.2021). Nach der derzeitigen Rechtslage sind allgemeine Betriebsschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht entschädigungspflichtig. Die Entschädigungsforderungen des Gastronomen seien somit unbegründet. Zudem seien die Belastungen der Pandemie für ihn auch nicht unzumutbar gewesen und hätten viele Unternehmen gleichermaßen betroffen, argumentierte das Gericht.

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