Stadt darf Erschließungsbeiträge nicht erst nach 30 Jahren erheben

Eine Stadt darf nicht erst nach mehr als 30 Jahren Erschließungsbeiträge für die Herstellung einer Straße erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit mehreren Urteilen entschieden (Az.: 17 K 10264/17 u. a. vom 27.08.2019). Es gab damit mehreren Anwohnern einer Straße in Bonn Recht, die eine Beitragserhebung nach so langer Zeit für rechtswidrig hielten. Auf der Straße der Kläger wurden zuletzt 1986 Bauarbeiten durchgeführt worden. Aufgrund der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit hielt das Gericht die jetzige Erhebung für nicht zulässig, denn immerhin war die so genannte Vorteilslage, mit der die Straßenausbaubeiträge gerechtfertigt werden, vor mehr als 30 Jahren abgeschlossen. Das sei nach Ansicht des Gerichts immer der Fall, wenn das Bauvorhaben erfüllt ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob eine rechtliche Voraussetzung – wie in dem vorliegenden Fall eine Widmung – erst nach viel späteren Jahren vorlag.

Ansprechpartner für das Kommunalabgabenrecht in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

 

 

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