Streit um Prüfung durch Landesrechnungshof

Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg sowie das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg wehren sich gegen die Überprüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Landesrechnungshof. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Potsdam in erster Instanz ihre Klage abgewiesen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber ausdrücklich die Berufung zugelassen (Az.: VG 1 K 5108/15). In dem Rechtsstreit stehen zwei zentrale Fragen im Vordergrund: Hat der Landesrechnungshof überhaupt die Kompetenz, um die Prüfung der Rechtsanwaltskammer und des Versorgungswerks über einen Verwaltungsakt anzuordnen? Begründen die detaillierten (versicherungs-)aufsichtsrechtlichen Kontrollen, etwa durch Justiz- und Finanzministerium, unter Umständen eine Ausnahme von der Prüfung durch den Landesrechnungshof? So schreibt die entsprechende Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg zwar eine Überprüfung unmittelbarer juristischer Personen des öffentlichen Rechts vor, aber nur „soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist“ (§ 111, Absatz 1 LHO).

„Die Klärung dieser Rechtsfragen sind von großer Bedeutung, nicht nur für die Rechtsanwaltskammer und das Versorgungswerk in Brandenburg“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert, der die beiden Institutionen in dem Verfahren vertritt. Die Prüfungen durch die jeweiligen Landesrechungshöfe betrifft beispielsweise genauso die Ärztekammer oder Industrie- und Handelskammer und schwelt bereits seit einigen Jahren, auch über die Grenzen Brandenburgs hinaus.

Ansprechpartner für Fragen des Rechts der Freien Berufe sind in unserer Praxis Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias DombertProf. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

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