Streit um Wasserversorgung in Frankfurt (Oder) landet jetzt vor dem EuGH

In dem Klageverfahren der Stadt Frankfurt (Oder) und ihrer Wasser- und Abwassergesellschaft gegen die Flutung des Cottbuser „Ostsees“ ist jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet worden. Der „Ostsee“ ist ein Restloch, den der eingestellte Tagebau Cottbus hinterlassen hat, der jetzt mit Wasser aus der Spree gefüllt werden soll und dadurch der Stadt Frankfurt (Oder) sowie ihrem Wasserwerk Probleme bei der Wasserversorgung bereitet. Deshalb klagen sie gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vor dem Verwaltungsgericht Cottbus (Az.: 5 K 624/19). Das Gericht hält nun einen Verstoß gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahre 2000 für möglich: Im Planfeststellungsverfahren sei eine gutachterliche Untersuchung konkreter Auswirkungen der Ausleitung aus dem Ostsee auf die Trinkwassergewinnung unterblieben. Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen sollen in dem nunmehr eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklärt werden.

Ansprechpartner für wasserrechtliche Fragen in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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