VG Potsdam: „Rückgabe“ einer Beseitigungsanzeige nach § 37 LWG möglich
Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam hat mit Beschluss vom 26.05.2015 (1 L 954/14) entschieden, dass die Wasserbehörde negative Auswirkungen, die bei der angezeigten Beseitigung einer Wehranlage für andere Gewässernutzer zu befürchten …
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