Kein Entschädigungsanspruch deutscher Luftverkehrsunternehmen für die Beförderung von Sky Marshals
Ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik, das Bundespolizisten während ihres Einsatzes an Bord unentgeltlich transportieren muss, hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung der Zusatzkosten, die ihm für diese Beförderung …
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