OVG Saarland: Stellungnahmen zu einem Bebauungsplanentwurf auch ohne Unterschrift beachtlich
In einem Normenkontrollverfahren hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarland entschieden, dass Stellungnahmen zu einem Bebauungsplanentwurf im Aufstellungsverfahren auch dann beachtet werden müssen, wenn sie nicht unterschrieben sind (Urteil vom 29.12.2014 – …
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