OVG Berlin-Brandenburg: Verfassungswidriges Besoldungsdefizit bei begrenzt dienstfähigen Beamten im Land Brandenburg zwischenzeitlich behoben (Fortsetzung der Meldung vom 27.08.2013)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss nicht mehr darüber entscheiden, ob teildienstfähigen Beamten im Land Brandenburg ein Zuschlag zur Erhöhung der Dienstbezüge gezahlt werden müsste. Eine von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Beamtin hatte …
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