Elternbeitragssatzung der Stadt Rathenow nichtig
Die Elternbeitragssatzung der Stadt Rathenow ist nichtig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 06.10.2017 entschieden (OVG 6 A 15.15.). Mit dem Normenkontrollantrag begehrte eine Mutter die Überprüfung der Beitragskalkulation. …
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