Keine Vorschriften für das äußere Erscheinungsbild ohne gesetzliche Grundlage
Der als „Haar- und Barterlass“ bekannten Dienstvorschrift der Bundeswehr fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts jetzt entschieden (Az.: 1 WB 28.17 vom 31.01.2018). Auch …
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