Alte Bahntrasse genießt Bestandsschutz
Die DB Netz AG muss für eine alte Bahntrasse zwischen Düsseldorf und Duisburg keine Lärmschutzmaßnahmen durchführen. Altanlagen sind vom Gesetzgeber von den heute geltenden Grenzwerten für Lärmimmissionen ausgenommen. Für sie …
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