Keine Entschädigung und keine Entgeltfortzahlung für Impfverweigerer
Wer nicht gegen COVID-19 geimpft ist, hat weder einen Entschädigungsanspruch für den Verdienstausfall während der Quarantäne, noch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder …
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