Naturschutz-Vorschriften bieten privaten Grundstückseigentümern keine Abwehrrechte
Einzelne können Verstöße gegen Naturschutzrecht nicht rügen, soweit sie nicht selbst betroffen sind. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hervor (Az.: 7 C 3.20 vom 17.02.2021). In dem …
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