Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch nach der DSGVO
Ein Insolvenzverwalter kann sich nicht auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berufen, um vom Finanzamt Auskunft über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners zu verlangen. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 6 C 10.19 …
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