Keine unterschiedliche Behandlung von Ja- und Nein-Stimmen
Bei namentlichen Abstimmungen in Gemeinderatssitzungen dürfen nicht nur die Nein-Stimmen im Protokoll festgehalten werden. Diese Praxis einer bayerischen Gemeinde hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München jetzt für rechtswidrig erklärt, weil sie …
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