Honorartätigkeit für Freiwilligendienst ist nicht sozialversicherungspflichtig
Die Honorartätigkeit einer Seminarleiterin ist kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: L 8 R 660/16 vom 17.10.2018). Geklagt hatte eine internationale gemeinnützige Hilfsorganisation, die die Möglichkeit …
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