Geringfügigkeitsschwelle und umlagefähiger Bedarf bei der Kreisumlage
Bei der Festlegung der Umlagesätze darf der Landkreis Ausgaben, die außerhalb seiner Kompetenzen liegen, nicht einbeziehen. Er riskiert sonst die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit die Rechtswidrigkeit der Kreisumlagebescheide. Das …
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