Arbeitnehmer muss private Mobilfunknummer nicht herausgeben
Der Arbeitnehmer muss außerhalb einer Rufbereitschaft zur Absicherung eines Notfalldienstes bei einem kommunalen Arbeitgeber seine private Mobilfunknummer nicht herausgeben. Das hat jetzt das Thüringer Landesarbeitsgericht entschieden (Az.: 6 Sa 442/17 …
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