Nervenzusammenbruch einer Polizeivollzugsbeamtin nach (ihrer eigenen) Durchsuchung in der Dienststelle ist als Dienstunfall anzuerkennen
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte auf die Klage einer von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Beamtin das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg dazu verpflichtet (Urteil vom 30.05.2012 – VG 2 K 58/09), den dem …
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