BVerfG verlangt Abwägung der Eindämmungsmaßnahmen mit Grundrechten im Einzelfall
Pauschale Verbote von Versammlungen sind auch in der Corona-Krise nicht verfassungskonform. Vielmehr müssten bei Einschränkungen der vom Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit auch „die konkreten Umstände des Einzelfalls“ berücksichtigt werden. Das geht …
[weiterlesen]