Keine Staatshaftung, aber Vertrauensschutz für Altanschließer in Brandenburg
So genannte Altanschließer können nach einem aktuellen Grundsatzurteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) ihre Schadenersatzansprüche aus bestandskräftigen Beitragsbescheiden nicht im Rahmen der Staatshaftung geltend machen (Az.: 2 U 21/17 vom 17.04.2018). Während nach dem brandenburgischen …
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