Tagung zum Kita-Recht stieß auf großes Interesse

Rund 230 Interessierte aus Justiz, Verwaltung und Kita-Einrichtungen haben an der Fachtagung zum Kita-Recht in Brandenburg teilgenommen, die das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam zusammen mit DOMBERT Rechtsanwälte und den Freien Wohlfahrtsverbänden  am 30. August veranstaltet hat. Die Resonanz an diesem Thema war besonders groß, weil im Land Brandenburg seit dem 1. August 2018 für die Kindertagesbetreuung im letzten Jahr vor dem Schulbeginn kein Elternbeitrag mehr erhoben werden darf. Zudem schwelen seit Jahren andauernde Streitigkeiten um die Kita-Finanzierung. Prof. Dr. Klaus Herrmann sprach auf der Tagung über die Eigenleistungen der kommunalen und freien Kita-Träger. Er erarbeitet derzeit auch im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Empfehlungen für Mustersatzungen und Elternbeitragsordnungen einschließlich deren Prüfung durch das örtliche Jugendamt sowie von Empfehlungen zur Erstattung von erhöhten Beitragsausfällen.

Ansprechpartner  für das Kita-Recht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmannund Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

 

 

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