Tesla darf die Waldrodungen für das geplante Werk in der Gemeinde Grünheide fortsetzen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Abend des 20.02.2020 entschieden (Az.: 11 S 8.20). Es hatte die Arbeiten zunächst auf Antrag der Grünen Liga Brandenburg einstweilen gestoppt. Zuvor hatte das für die Genehmigung zuständige Landesamt für Umwelt in Frankfurt/Oder dem US-amerikanischen Hersteller von Elektroautos die Zulassung für den vorzeitigen Baubeginn erteilt. Dabei handelt es sich zunächst nur um Rodungsmaßnahmen von insgesamt 91 Hektar Wald. Um zu verhindern, dass die Rodungen innerhalb weniger Tage vollends abgeschlossen worden wären, entschied sich das Gericht dazu, die Arbeiten einstweilen zu stoppen. Auf diese Weise konnten sie den Antragstellern effektiven Rechtsschutz gewähren, denn abschließend ist über die Genehmigungen für dieses Großprojekt noch nicht entschieden. Bis zum 05.03.2020 können Betroffene noch Einwendungen erheben. Vom 18.03.2020 an werden dann alle Einwendungen öffentlich erörtert und anschließend von der Genehmigungsbehörde geprüft.
Wie aus der jetzigen Entscheidung des OVG hervorgeht, sehen die Richter jedoch keinen Grund für eine weitere Unterbrechung der Bauarbeiten. Die Behörde habe den Ablauf der Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abwarten müssen, weil sie über die erforderlichen Erkenntnisse verfügte, um die voraussichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilen zu können. Allerdings nimmt Tesla die Rodungen auf eigenes Risiko vor, solange noch keine abschließende Genehmigung vorliegt. Das bedeutet, dass es den ursprünglichen Zustand wiederherstellen muss, wenn das Vorhaben nicht genehmigt werden sollte.
„Wir begrüßen die Entscheidung des OVG. Sie zeigt, dass bei der Realisierung der Tesla-Fabrik alle Belange sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Nur so wird eine rechtssichere Grundlage für dieses Großprojekt geschaffen“, stellt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele fest, der federführend die Gemeinde Grünheide im Rahmen des Genehmigungsprozesses berät: Meldung vom 03.02.2020
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