In der vorschulischen und schulischen Bildungslandschaft gibt es seit Jahren viele Umbrüche. Wir haben uns wie kaum eine andere Anwaltspraxis auf die  Rechtsfragen rund um Kita und Schule spezialisiert und bieten unseren Mandanten ein umfassendes Beratungsangebot mit maßgeschneiderten Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen.

Kita-Recht: In der vorschulischen Bildung beraten wir freie Träger und Gebietskörperschaften bei der Projektierung, Realisierung und dem Betrieb von Kindertagesstätten oder der Kindertagespflege. Wir entwickeln und verteidigen Entgeltsatzungen und -ordnungen, formulieren Musterverträge und unterstützen die Träger in einzelnen Streitigkeiten zur Vertragsbeendigung oder Entgeltdurchsetzung. Örtliche und überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in mehreren Bundesländern vertrauen auf unsere Expertise, wenn es darum geht, der steigenden Nachfrage nach Kita-Plätzen gerecht zu werden und die damit in Zusammenhang stehenden Probleme zu lösen. Darüber hinaus nehmen wir intensiv an der Diskussion über die Entwicklung des Kita-Rechts in mehreren Bundesländern teil und erstellen Gutachten, wie aktuell im Rahmen der Kita-Rechtsreform in Brandenburg.

Schulrecht: Kommunale Schulträger beraten wir bei der Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Schulstruktur. Daneben zählen viele Schulen in freier Trägerschaft zu unseren Mandanten. Wir beraten sie in allen Fragen der staatlichen Genehmigung und Anerkennung. Wir helfen weiter, wenn es um Finanzierungszuschüsse geht. Wir unterstützen Schulen bei der Ausgestaltung der Schulverträge und Schulgelder, insbesondere auch unter dem Aspekt des Sonderungsverbots.

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