TU Dresden strukturiert Bereiche neu

Seit kurzem gilt an der Technischen Universität (TU) Dresden eine neue Grundordnung. Sie sieht eine Weiterentwicklung der Bereiche vor, zu denen sich Fakultäten bereits nach der alten Grundordnung zusammenschließen konnten, etwa um Forschungsvorhaben besser abzustimmen oder Synergien ausschöpfen zu können. Nun erhalten die fakultätsübergreifenden Bereiche zusätzliche Befugnisse und werden selbst „strategiefähig“: Sie sind anstelle der Fakultäten zuständig für den Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Rektorat, sie geben Stellungnahmen zu Zielvereinbarungen der Hochschule mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ab und wirken am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule mit. Die Bereiche entwickeln eigene Struktur- und Entwicklungspläne unter Berücksichtigung der Vorschläge aus den Fakultäten und sind für die Bewirtschaftung der ihnen übertragenen Mittel verantwortlich.

Der Erweiterte Senat hat § 4 der Grundordnung durch einstimmigen Beschluss am 11. Oktober 2017 entsprechend geändert. Auch die erforderliche Bestätigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kultur liegt jetzt nach der Erprobungsphase vor. Erst vor kurzem wurde die neue Grundordnung im Amtsblatt der TU Dresden veröffentlicht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann hat die vom Senat eingesetzte Task Force Bereichsentwicklung mit einer hochschulverfassungsrechtlichen Stellungnahme unterstützt. „Die TU Dresden zeigt mit der Fortentwicklung der Bereiche nicht nur große Entschlossenheit, geeignete Strukturen für exzellente Forschung und Lehre zu schaffen. Ausnahmecharakter hatte auch die hochschulinterne Vorbereitung und Abstimmung der Neuregelung, mit der Vorbehalte und Befürchtungen einzelner Fakultäten in vertrauensvoller und wertschätzender Diskussion abgebaut werden konnten“, sagt Herrmann. Die einstimmige Verabschiedung im Erweiterten Senat zeige, dass diese Entwicklung von einer außergewöhnlichen Geschlossenheit innerhalb der Hochschule getragen werde.

 Ansprechpartner für Fragen des Hochschulrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

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