Die novellierte Brandenburgische Bauordnung (BbgO) wird zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang verabschiedet sich das Land Brandenburg von seiner bisherigen Regelung zur rechtlichen Sicherung durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch und führt stattdessen wieder die Baulast ein. Es hat aber eine Übergangsregelung für die Praxis geschaffen. So sind für Genehmigungsanträge, die bis zum 30. Juni 2016 eingereicht werden, nach wie vor beschränkt-persönliche Dienstbarkeiten vorzulegen und nicht Baulasten. Die entsprechende Vorschrift in der novellierten Bauordnung (§ 84 BbgBO), die Baulasten künftig wieder regelt, gilt für diese Fälle nicht.
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10.06.2016
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