Ukraine-Krieg: Vereinfachte Beschaffungen für Kommunen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will Beschaffungen erleichtern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stehen. Das sieht ein Rundschreiben vom 13.04.2022 mit entsprechenden Hinweisen vor (az.: IB6-206000#010). Es bezieht sich sowohl auf Vergaben im Ober- als auch Unterschwellenbereich.

Bei europaweiten Vergaben wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb empfohlen, wenn es um Beschaffungen geht, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen. Dies betrifft zum Beispiel die Unterstützung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen, In diesem Zusammenhang verweist das BMWK auch auf die Möglichkeiten der Fristverkürzung und Formerleichterungen.

Bei nationalen Ausschreibungen wird dagegen die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb empfohlen. Insoweit greifen die gleichen Gründe wie im Oberschwellenbereich. Neben den Hinweisen und Empfehlungen zu  Beschaffungen, weist das BMWK auch auf die Möglichkeiten und Voraussetzungen hin, bestehende Verträge auszuweiten. Die Vertragsparteien können sich auf die unvorhersehbaren Umstände berufen, die auf dem Angriffskrieg beruhen.

Ansprechpartner für alle Fragen des Vergabe- und privaten Baurechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwältin Dr. Janett Wölkerling, M.mel., Rechtsanwältin Madeleine Riemer und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz, LL.M..

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