Urheberrecht ist auch von Schulen zu beachten

Frei zugängliche Fotos dürfen nicht ohne Zustimmung auf einer anderen Webseite veröffentlicht werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor (Az.: C- 161/17 vom 07.08.2018). Der Bundesgerichtshof ersuchte den EuGH um Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie, wobei es insbesondere um die Frage ging, ob der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ die Einstellung eines Fotos auf einer Webseite erfasst, wenn die Veröffentlichung zuvor ohne eine Beschränkung und mit Zustimmung des Urhebers erfolgt ist. In dem vorliegenden Fall hatte ein Fotograf den Betreibern eines Reisemagazin-Portals erlaubt, seine Fotos zu veröffentlichen. Eine Schülerin einer nordrhein-westfälischen Schule hatte von dieser Seite ein Foto zur Illustrierung ihres Referats heruntergeladen. Dieses Referat wurde auch auf der Webseite der Schule veröffentlicht. Der Fotograf sah sich dadurch in seinen Urheberrechten verletzt und klagte.

Die EuGH-Richter gaben ihm Recht. Nach ihrer Auffassung handelt es sich um eine „Zugänglichmachung“ und damit um eine „Handlung der Wiedergabe“. Zudem werde das Foto durch die Veröffentlichung auf einer anderen Webseite unter Umständen einem anderen Publikum zugänglich gemacht, an das der Urheber bei seiner ursprünglichen Zustimmung gar nicht gedacht hatte. „Schulen müssen nach dieser Rechtsprechung darauf achten, dass sie Fotos nicht ohne Erlaubnis des Urhebers auf der Webseite veröffentlichen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen. „Wer als Schüler ein fremdes Foto für sein Referat verwenden möchte, muss vorher den Fotografen um Erlaubnis fragen oder kann nur Bilder verwenden, für die eine entsprechende ,Creative Commons-Lizenz` besteht“. Eine Ausnahme bilden Hyperlinks, die auf die Webseite verweisen, auf der das Foto ursprünglich wiedergegeben worden ist.

Ansprechpartner zu Fragen des Urheber- und Datenschutzrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

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