Verfassungsbeschwerde für Stelle des OVG-Präsidenten Münster erfolgreich

Über die Neubesetzung der seit Juni 2021 vakanten Stelle des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster muss neu entschieden werden. Das geht aus dem heute bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor (Az.: 2 BvR 418/24 vom 07.08.24). Damit hat die Verfassungsbeschwerde des von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Bewerbers gegen den Beschluss des OVG Münster Erfolg gehabt.

Das OVG Münster hatte Ende Februar entschieden, dass die Stelle des höchsten Verwaltungsrichters des Landes Nordrhein-Westfalen mit der von Landesjustizminister Benjamin Limbach ausgewählten Kandidatin besetzt werden durfte und gab damit den Beschwerden des Landes gegen die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf statt (Az.: 1 B 1082/23 vom 29.02.2024). Mit einem Eilantrag hatte sich der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Bewerber erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Auswahlentscheidung gewehrt und das Besetzungsverfahren gestoppt (Az.: 5 L 583/23 vom 28.09.2023); kurz darauf war auch der Eilantrag eines anderen unterlegenen Bewerbers vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich (Az.: 13 L 1593/93 vom 17.10.2023).

Der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Bewerber begrüßt die schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es sei jetzt wichtig, dass der Streit um die Besetzung dieses wichtigen Postens in der Justiz des Landes schnell beigelegt werde.

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