Verfassungsgerichtshof erklärt Vorschaltgesetz in Thüringen für nichtig

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Vorschaltgesetz zur Durchführung einer Gebietsreform in Thüringen gekippt. Weil den Abgeordneten vor der Abstimmung über das Gesetz nicht alle aus der Anhörung von Gemeinden, Gemeindezweckverbänden und kommunalen Spitzenverbänden erlangten Informationen vorlagen, erklärte es das Gesetz formell für verfassungswidrig (Az.: VerfGH 61/16 vom 09.06.2017). Geklagt hatte die CDU-Fraktion im thüringischen Landtag. Zudem erklärte der Verfassungsgerichtshof, dass der Erlass eines Vorschaltgesetzes gar nicht erforderlich gewesen sei. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vom Gesetzgeber gewählten Leitlinien, insbesondere die Mindesteinwohnerzahlen und die Stärkung zentralörtlicher Strukturen sah das Gericht hingegen nicht. „Auch musste der Gesetzgeber für Landkreise keine Freiwilligkeitsphase vorsehen“, heißt es in der vorab veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts. Mit dieser Entscheidung ist nun der gesamte Fahrplan für die Gebietsreform in Thüringen ins Wanken geraten. „Die Landesregierung muss jetzt schnellstens darlegen, wie es mit diesem einschneidenden Vorhaben weitergehen soll. Die Unsicherheit ist vor allem bei jenen Gebietskörperschaften besonders groß, die mit Blick auf die ursprünglich festgelegte Frist bis zum 31.10.2017 freiwillig mit der Neugliederung begonnen haben“, stellt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück fest. Zusammen mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert berät er mehrere Gemeinden und Landkreise im Zusammenhang mit der anstehenden Gebietsreform in Thüringen.

Ansprechpartner für alle Fragen des Kommunalrechts sowie Verfassungsrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

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