Förderanträge: Kommunen können sich gegen Widerruf wehren

Die Ankündigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eine Vielzahl von Zuwendungen widerrufen zu wollen, hat bei Kommunen für große Unsicherheit gesorgt. Dabei geht es um Förderanträge, bei denen die Kommunen vor der Vergabe von freiberuflichen Leistungen – etwa an Architekten – nicht drei Vergleichsangebote eingeholt haben. Nach geltendem Recht müssen jedoch freiberufliche Leistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Außerdem muss die Kommune die Möglichkeit haben nachzuweisen, dass die Vergabe von freiberuflichen Leistungen im Einzelfall auch ohne drei Vergleichsangebote wirtschaftlich und sparsam gewesen ist. „Betroffene Kommunen sollten daher gegen einen von der ILB beabsichtigten Widerruf vorgehen“, empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Benjamin Grimm. „Sofern schon ein Widerrufsbescheid erlassen wurde, sollte fristwahrend Widerspruch erhoben werden.“

Ansprechpartner für das Vergaberecht ist Rechtsanwalt Janko Geßner. Ansprechpartner für das Zuwendungsrecht sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Frau Rechtsanwältin Laura Scharfenberg.

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