Vergütung für Tagesmütter und -väter in Dresden ist ausreichend

Kindertagesmütter und -väter werden in Dresden inzwischen ausreichend vergütet. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden jetzt entschieden (Az. 1 K 75/17 u. a. vom 20.06.2018) und den Klagen von 65 Tagesmüttern und -vätern den Erfolg verwehrt. Sie hielten die bewilligten Leistungen, die ihnen nach der neuen Richtlinie zur Kindertagespflege zustehen, für zu gering. Diese Richtlinie hatte die Landeshauptstadt Ende 2017 überarbeitet, nachdem zuvor das Gericht die Vergütung für rechtswidrig gehalten hatte.

Nach der neuen Richtlinie umfasst die Vergütung Kosten für den Sachaufwand, die Erstattung von Versicherungen sowie einen Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung der Tagespflegeperson, der sich an den Tariflohn anlehnt und eine Staffelung nach Erfahrungsstufen und Qualifikation vorsieht. Diese Art der Entlohnung sei nicht zu beanstanden, entschied nun das Gericht. „Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verfügten Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der leistungsgerechten Ausgestaltung des Betrages zur Anerkennung der Förderungsleistung von Tagespflegepersonen über einen der gerichtlichen Kontrolle nur beschränkt zugänglichen Beurteilungsspielraum, den die Behörde im vorliegenden Fall eingehalten habe“, heißt es in der Pressemitteilung. In diesem Rahmen bewegten sich auch die Pauschalierung der Sachkosten und die zugrunde gelegte Betreuungsfläche, so das Gericht.

Ansprechpartner für alle Fragen des Bildungsrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

 

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