Wenn ein Landwirt mehrfach erheblich gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, darf ihm die Rinderhaltung untersagt werden. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren verkündet (Az.: 11 L 835/18 vom 04.10.2018). In dem aktuellen Fall hatte ein Landwirt gegen das gegen ihn verhängte Verbot geklagt und vorläufigen Rechtsschutz beantragt – allerdings ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hielt die Dokumentationen über tierschutzrechtliche Verstöße auf seinem Hof für glaubwürdig und konnte auch keine hinreichend belastbaren Anhaltspunkte für zukünftige Verbesserungen erkennen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert hält die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts für folgerichtig. „Das Verbot, Nutztiere zu halten, ist gerechtfertigt, wenn den Tierhaltern massive Verstöße gegen Tierschutz und Tierquälerei nachgewiesen werden können. Der Beschluss trägt dazu bei, Verletzungen gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes effektiv vorzubeugen.“
Ansprechpartner für rechtliche Fragen der Nutztierhaltung ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert.
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