Verwaltungsgericht bestätigt Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule in Tönning

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit seiner Entscheidung vom 8.7.2015 (Az. 9 A 117/14) die prognostizierte Mindestschülerzahl für die Errichtung einer Oberstufe an der städtischen Eider-Treene-Gemeinschaftsschule im nordfriesischen Tönning als ausreichend bestätigt. In der Auseinandersetzung mit dem klagenden Schulverband Eiderstedt, der unter anderem Träger einer Schule mit gymnasialer Oberstufe im benachbarten St. Peter-Ording ist, und dem schleswig-holsteinischen Bildungsministerium als Genehmigungsbehörde hat Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard) die beigeladene Stadt Tönning im Eil- und im Hauptsacheverfahren erfolgreich vertreten.

Anlass des Streits war die Genehmigung für die Errichtung einer Oberstufe an der Eider-Treene-Gemeinschaftsschule, die das schleswig-holsteinische Bildungsministerium der Stadt Tönning im Februar 2014 erteilt hatte. Diese setzt nach dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz voraus, dass eine bestimmte Mindestschülerzahl prognostiziert werden kann und eine andere benachbarte Schule mit Oberstufe nicht im Bestand gefährdet wird. Dagegen hatte der Schulverband Eiderstedt geklagt. Er bezweifelte zum einen die vorgelegten Prognosen zu den Schülerzahlen, zum anderen hielt er die von ihm behauptete Bestandsgefährdung der Schule in St. Peter-Ording im Genehmigungsverfahren für nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Einwände hat das Verwaltungsgericht Schleswig zunächst im Eil- und jetzt im Hauptsacheverfahren zurückgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fragestellungen hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.

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