Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) untersagt Besetzung von Abteilungsleiterstelle im Landeskriminalamt Brandenburg

Auf Antrag eines von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Bewerbers hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) mit Beschluss vom 10. Oktober 2013 – 2 L 137/13 – dem Polizeipräsidium untersagt, einen freien Abteilungsleiterposten beim Landeskriminalamt Brandenburg zu besetzen. Das Gericht beanstandete, dass der ausgewählte Bewerber schon nicht die persönlichen Anforderungen erfüllte, mit denen die Stellenausschreibung den Bewerberkreis beschränkte. Zudem wiederholte das Gericht seine Kritik an der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur dienstlichen Beurteilung der Beamten im Landesdienst (siehe schon Beschluss vom 13. September 2013 – 2 L 19/13).

Die aus Sicht des Verwaltungsgerichts bestehende gesetzliche und verfassungsrechtliche Pflicht, die Beamten regelmäßig dienstlich zu beurteilen, werde durch die in der Verwaltungsvorschrift vorgesehenen Anlassbeurteilungen – unter anderem vor Beförderungen – nicht gewährleistet. Schließlich litt die Auswahlentscheidung nach Auffassung des Gerichts an einer unplausiblen Bewertung der zugrunde gelegten Vorstellungsgespräche, deren Verlauf und Ergebnisse im Übrigen nicht entsprechend der in der aktuellen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen dokumentiert worden sind.

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