VG Arnsberg erklärt bevorzugte Frauenbeförderung in NRW für unzulässig

Auch das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat die Beförderung zweier Beamtinnen untersagt. Es hält eine Regelung im neuen Landesbeamtengesetz in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig, nach der bei gleichwertigen Gesamtnoten künftig regelmäßig Frauen bevorzugt zu befördern sind (Az.: 2 L1159/16). Wie das VG Düsseldorf, das Anfang September einen ähnlichen Fall zu entscheiden hatte (Az.: 2 L 2866/16), vertritt auch das VG Arnsberg die Auffassung, dass dem Land die erforderliche Gesetzgebungskompetenz für diese Neuregelung fehlt. Die bundesrechtlichen Vorschriften, vor allem Paragraph 9 des Beamtenstatusgesetzes, seien abschließend.

„Bis zu einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung wird die Neuregelung umstritten sein. Alle Dienststellen und Beamten möchten wissen, wie eine rechtssichere Frauenförderung funktioniert. Inzwischen wird es noch einige Eilanträge unterlegener männlicher Bewerber geben.“, prognostiziert Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann. Die Entscheidung des VG Düsseldorf stellt er in der aktuellen Ausgabe des Online-Magazins PUBLICUS vor.

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