VG Berlin entscheidet zur Nutzung von Bootsstegen

Fragen zum Bestand und zur Nutzung von Bootsstegen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Jetzt hatte das Verwaltungsgericht Berlin zu entscheiden, ob Hausboote an einem Steg festmachen dürfen, der eigentlich nur für Sportboote zugelassen ist (Az.: 10 K 336/16). Die Eigentümergesellschaft eines Bootssteges am Havelufer hatte gegen eine Auflage im Genehmigungsbescheid geklagt, wonach an ihrem Steg keine Hausboote anlegen durften, weil dieser nur für Sportboote zugelassen sei. Dieses Verbot erklärte das Verwaltungsgericht im konkreten Fall jetzt für rechtswidrig. Der Begriff „Sportboote“ schließe auch Hausboote mit ein, so das Gericht. Zudem würde von den Hausbooten keine größeren Beeinträchtigungen für Nachbarn und Umwelt ausgehen als von anderen Sportbooten. Allerdings weist das Gericht in der Entscheidung auch darauf hin, dass die Behörden zum Schutz der Nachbarn und der Landschaft das Wohnen und Übernachten auf Sportbooten insgesamt verbieten dürfen. Zudem können Auflagen zum maximalen Raumvolumen oder zur maximalen Höhe der anlegenden Boote in Betracht kommen.

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