VG Berlin: Transsexualtität steht Berufung ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Polizeivollzugsdienst nicht entgegen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Polizeibehörde des Bundes verurteilt, einen von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Beamtenbewerber in ein Amt des Polizeivollzugsdienstes zu ernennen. Der Dienstherr hatte die Ernennung in den Polizeivollzugsdienst abgelehnt und dies mit einer angeblichen gesundheitlichen Nichteignung begründet. Während der Probezeit hatte der Kläger die Umwandlung vom weiblichen hin zum männlichen Geschlecht vollzogen. Daran anknüpfend wand der Dienstherr allgemeine gesundheitliche Risiken bei regelmäßiger Einnahme mit Hormonpräparaten ein sowie Gesundheitsgefahren der noch ausstehenden geschlechtsangleichenden Operation.

Dieser Argumentation folgte das Gericht mit Urteil vom 30.04.2014 nicht. Unter Zugrundelegung der Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht zur gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers aufgestellt hatte, forderte auch das Verwaltungsgericht Berlin tatsächliche Anhaltspunkte für eine negative Gesundheitsprognose. Die allgemeinen Gesundheitsbedenken des Dienstherrn unter Bezugnahme auf die Geschlechtsumwandlung des Klägers genügten dafür nicht.

« zurück