VG Berlin: Vorkaufsrecht darf trotz Milieuschutz ausgeübt werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch das Land Berlin bestätigt (Az.: 13 K 724.17 vom 17.05.2018). In dem vorliegenden Fall ging es um ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Milieuschutzverordnung lag. Diese Verordnung soll verhindern, dass Mieter durch neuwertige Wohnungen und höhere Mietpreise verdrängt werden. Der Kläger hatte sich gegen den Vorkauf zur Wehr gesetzt, weil für sein Grundstück bis 2026 eine Belegungsbindung nach dem Wohnraumförderungsgesetz gilt und somit mittelfristig gar keine Gefahr besteht, dass die Wohnbevölkerung verdrängt wird. In seiner Urteilsbegründung stellte nun das Verwaltungsgericht maßgeblich darauf ab, dass ab 2026 keine Belegungsbindung mehr gelte und der Kläger sich auch nicht im Wege einer Abwendungsvereinbarung verpflichten wollte, Maßnahmen zuzustimmen, die auch nach 2026 die Verdrängung der Mieter verhindern.

„Das Verwaltungsgericht Berlin stellt hohe Hürden für Verkäufer und Käufer von Wohngebäuden auf, um Vorkaufsrechte abzuwehren. Das Land Berlin wird nun auch in anderen Fällen das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ausüben wollen. Ob weitere Verwaltungsgerichte und auch die Obergerichte der Rechtsauffassung folgen und es für zulässig erachten, ungewisse Entwicklungen in ferner Zukunft zu berücksichtigen, bleibt abzuwarten. Die Immobilienwirtschaft wird deshalb auf die obergerichtliche Überprüfung begrüßen.“, sagt Rechtsanwältin Dr. Lisa Teichmann.

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