VG Cottbus stoppt Tankstellenbau in Zeuthen

Das Verwaltungsgericht (VG) Cottbus stellte mit Beschluss vom 25.03.2015 fest, dass den Nachbarwidersprüchen gegen eine vom Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) erteilte Tankstellenerlaubnis in der Gemeinde Zeuthen aufschiebende Wirkung zukommt. Die von Rechtsanwalt Dr. Konstantin Krukowski vertretenen Antragsteller machten im einstweiligen Rechtsschutz geltend, dass der Betrieb der Tankstelle gegen das Gebot der Rücksichtnahme, insbesondere gegen die Grenzwerte nach TA Lärm für reine Wohngebiete, verstoße. Das Verwaltungsgericht maß den Widersprüchen der Nachbarn bereits nach dem Gesetz aufschiebende Wirkung zu. § 212a Baugesetzbuch (BauGB) – wonach ein Baubeginn trotz Nachbarwidersprüchen möglich ist – finde auf die Erlaubnis einer Tankstelle keine Anwendung. Eine „bauaufsichtliche Zulassung“ liege nur bei einer eigenen Entscheidung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor. Wird die Bauaufsichtsbehörde hingegen nur vorbereitend im Verwaltungsverfahren beteiligt, die Entscheidung aber – mit Konzentrationswirkung auch für die baurechtlichen Fragen – von einer anderen Behörde erlassen, könnten Nachbarn das Vorhaben durch einfachen Widerspruch stoppen.

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