VG Greifswald: Kanzlerwahl der Hochschule Stralsund ist rechtswidrig

Mit Beschluss vom 06.12.2018 hat das Verwaltungsgericht Greifswald dem Wissenschaftsministerium Schwerin untersagt, den am 19.06.2018 gewählten Bewerber zum Kanzler der Hochschule Stralsund zu bestellen (vgl. Beschl. v.06.12.2018 – 6 B 1091/18 HGW). Der Erweiterte Senat der Hochschule hatte einen auswärtigen Bewerber der amtierenden Kanzlerin, die sich um die Wiederwahl beworben hatte, vorgezogen. Dabei beanstandete das Verwaltungsgericht, dass es weder eine Begründung dafür gab, dass der Mitbewerber überhaupt zur Wahl vorgeschlagen wurde, noch irgendein Leistungsvergleich dokumentiert sei.

Ansprechpartner für alle Fragen des öffentlichen Dienstrechts in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

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