VG Halle lockert Vorgaben zur Einhaltung der Abstandsflächen bei Windprojekten

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Halle erleichtert unter Umständen die Standortplanung für Windkraftanlagen in Sachen-Anhalt. Eine Gemeinde hatte die Erteilung einer Baulast für ihr im Abstandsflächenkreis der Windenergieanlage gelegenes Grundstück verweigert. Der Landkreis wollte daraufhin die Genehmigung nicht erteilen. Das Gericht entschied nunmehr zugunsten des von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Windkraftprojektierers: Seinem Antrag auf eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften nach § 66 Abs. 1 BauO LSA sei zuzustimmen und die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen (Az.: 2 A 97/15 HAL vom 24.4.2016). In seiner Entscheidung berücksichtigte das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte zur Abstandsflächenverkürzung bei Windenergieanlagen. Danach haben die Schutzziele des Abstandsflächenrechts im landwirtschaftlichen Außenbereich in der Regel weniger Gewicht als im bebauten Innenbereich. Vielmehr komme es auf den konkreten Einzelfall an. Die erforderliche atypische Fallgestaltung kann auf der Eigenart der Windkraftanlage oder auf Besonderheiten des Grundstücks beruhen. Nach Auffassung des Gerichts gebe es kaum Grundstücke, die gemäß ihrer Größe und ihrem Zuschnitt die Einhaltung der eigentlich gebotenen Abstandsflächen für die im Außenbereich privilegierten Windenergieanlagen ermöglichten. Dabei berücksichtigte das Gericht auch, dass sich der Standort für die geplante Windenergieanlage in einem regionalplanerischen Vorranggebiet befand. „Nach bisheriger Verwaltungspraxis wurden solche Abweichungen in Sachsen-Anhalt nur höchst selten gewährt“, erläutert Rechtsanwalt Janko Geßner. Nunmehr sollte für den Fall, dass der Abstandsflächenkreis nicht vollständig gesichert werden konnte, ein Antrag auf Erteilung einer Abweichung nach § 66 Abs. 1 BauO LSA unter Verweis auf das Urteil des VG Halle gestellt werden.

Ansprechpartner zu allen Fragen des Windenergierechts sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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