VG Potsdam: Waisengeld für Hinterbliebene eines abgewählten Wahlbeamten

Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam hat entschieden, dass die Waisenrente für Hinterbliebene eines abgewählten Wahlbeamten auf der Grundlage des erhöhten Ruhegehaltssatzes von 71,75 vom Hundert zu ermitteln ist. Damit hat es der Klage einer von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Waise stattgegeben und den Dienstherrn zur Nachzahlung verurteilt. Dieser hatte die Waisenrente lediglich nach dem (niedrigeren) „erdienten” Ruhegehaltssatz berechnet, obwohl sich der abgewählte Wahlbeamte zum Todeszeitpunkt in der fünfjährigen „Abwahlphase“ befand und Ruhegehalt nach dem erhöhten Satz bezog.

 

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