VGH Mannheim bildet Senat für Windkraft-Streitigkeiten

Lange und komplexe gerichtliche Auseinandersetzungen um die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) sind ein Hemmschuh beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Baden-Württemberg geht das Problem nun auch auf Ebene der Ausstattung der Gerichte an. Am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat Anfang August ein neuer Senat seine Arbeit aufgenommen, der sich zentral um Windkraft-Streitigkeiten kümmern soll. Auf diese Weise will die Landesregierung die Verfahrenslaufzeiten erheblich verkürzen.

Seit einiger Zeit sind die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe erstinstanzlich für alle Streitigkeiten zuständig, die um die Errichtung und den Betrieb von WEA vor Gericht ausgetragen werden. Damit soll eine Instanz eingespart und die Verfahren sollen auch auf diesem Weg beschleunigt werden. Allerdings stauen sich seitdem alle Verfahren bei den Oberverwaltungsgerichten, die aber nicht zugleich mit mehr Richterinnen und Richtern ausgestattet wurden und sich zudem noch um viele andere rechtliche Themen kümmern. Dieses Problem versucht Baden-Württemberg nun anzugehen.

Ein Blick in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan des VGH Mannheim zeigt jedoch, dass es den einen Senat, der ausschließlich Windkraft-Verfahren betreut, auch dort (noch) nicht gibt: Es werden sich weiterhin zwei Senate, nämlich der schon bisher zuständige 10. und der 14. Senat, die Windkraftverfahren aufteilen. Dabei erhält der 14. Senat die ersten drei neuen Sachen, danach werden die Verfahren abwechselnd zwischen den Senaten verteilt. Beide Senate werden zudem keine reinen „Windkraft-Senate“: Der 10. Senat ist weiterhin zum Beispiel für das Atomrecht, das Bodenschutzrecht und das Abfallrecht zuständig. Der 14. Senat erhält neben der Zuständigkeit für Windenergieanlagen zudem alle Streitigkeiten um das komplexe Wasserstraßenrecht sowie darüber hinaus alle am Gericht sonst eingehenden Verfahren, die sich thematisch nicht den anderen Senaten zuordnen lassen.

„Grundsätzlich ist die Initiative Baden-Württembergs sehr zu begrüßen, weil sie ein echtes Problem adressiert: die oft zu langen Gerichtsverfahren“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß, der viele Projektierer vor den Oberverwaltungsgerichten in ganz Deutschland vertritt. Allerdings sei die Umsetzung aktuell noch nicht optimal, kritisiert Roß: „Leider gibt es aber weiterhin keinen wirklichen Spezialsenat für Windenergieverfahren, weil der Spezialsenat auch noch für andere, teils sehr komplexe Themen wie das Wasserstraßenrecht zuständig ist und darüber hinaus auch eine Art Auffangfunktion für andere Themengebiet hat.“

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine WilkeRosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.

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