Der Regionalplan der Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel ist nur teilweise genehmigt worden. Von der Genehmigung ausgenommen wurde das Kapitel „Windenergie“, da das brandenburgische Umweltministerium seine Zustimmung wegen natur- und artenschutzrechtlicher Bedenken in den Eignungsgebieten bei Perleberg, Wittstock/Dosse, Gransee sowie zwischen Kremmen und Löwenberg versagt hatte. Die Planung von Gebieten zur Windenergienutzung soll jedoch fortgesetzt werden. Bereits im April hatte die Regionalversammlung ein neues gesamträumliches Planungskonzept zur Steuerung des Windenergieausbaus beschlossen. Um in der Zwischenzeit einen unkontrollierten Ausbau zu verhindern, gelten damit auch in dieser Region die Vorschrift des novellierten Regionalplanungsgesetzes mit der Folge, dass vorläufig zwei Jahre lang keine Windenergieanlagen genehmigt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund müssen die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen geprüft werden, um wenigstens die Flächen nutzen zu können, die bedenkenfrei sind, empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Thiele.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.
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