Vormaliger Vizepräsident des Brandenburgischen Landesrechnungshofs erzielt Zwischenerfolg: Dienstgericht des Bundes hebt OVG-Urteil zur Dienstentfernung auf

In dem Disziplinarverfahren des vormaligen Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs des Landes Brandenburg hat der – von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene – Beamte einen Teilerfolg erreicht: Das Dienstgericht des Bundes hat durch Urteil vom 26.11.2013 RiSt(R)1/13 – das Urteil des Dienstgerichtshofs des Landes Brandenburg vom 11.12.2012 aufgehoben, mit dem er aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden sollte. Im Jahr 2002 leitete die damalige Präsidentin des Landesrechnungshofes ein umfangreiches Disziplinarverfahren gegen den Beamten wegen der Verletzung von Dienstpflichten bei der Abrechnung von Reisekosten ein. Wegen einzelner Abrechnungen hat das Landgericht Potsdam ihn rechtskräftig wegen Betruges in neun Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Nachdem im Disziplinarverfahren das Brandenburgische Dienstgericht für Richter den Beamten aus dem Dienst entfernte, legte dieser Berufung bei dem Dienstgerichtshof des Landes Brandenburg ein, die im Urteil vom 11.12.2012 zur Bestätigung der Dienstentfernung führte. Der Dienstgerichtshof für Richter hatte das Disziplinarverfahren zuvor auf die Handlungen beschränkt, die Gegenstand der strafgerichtlichen Verurteilung waren. An der Entscheidung wirkte ein Laufbahnbeamter des Landesrechnungshofes als Richter mit.

Das Urteil wurde jetzt vom Dienstgericht des Bundes beanstandet und wegen eines sog. „absoluten Revisionsgrundes“ aufgehoben, weil nach dem Gesetz über den Landesrechnungshof nur Mitglieder des Landesrechnungshofs an gerichtlichen Entscheidungen im Disziplinarverfahren mitwirken dürften. Daneben teilte das Dienstgericht des Bundes jedoch nicht die mit der Revision vorgetragenen Bedenken, dass eine Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg zur Einrichtung des Dienstgerichtshofs des Landes Brandenburg bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg notwendig gewesen wäre. Es hatte auch keine Bedenken gegen die Landesregelung, wonach Mitglieder des Landesrechnungshofs als nichtständige Mitglieder des Dienstgerichts und des Dienstgerichtshofs in Disziplinarverfahren von Mitgliedern, Präsidenten und Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs mitentscheiden. Nach der Aufhebung des Berufungsurteils muss der Dienstgerichtshof für Richter des Landes Brandenburg bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in neuer Besetzung erneut über die Berufung des Beamten entscheiden. Dazu wird der Beamte aber noch einige Monate länger auf die Beendigung des schon jetzt 12 Jahre währenden Rechtsstreits warten.

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